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Zuständigkeiten Grünordnung
· Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Grünordnungsplänen als Teil der Bauleitplanung, sowie Mitwirkung bei der Genehmigung von Bebauungsplänen im bauaufsichtlichen Verfahren
· Beratung von Gemeinden in Grünordnungsfragen
· Förderung und Durchführung von Wettbewerben für die Ortsverschönerung und Landespflege
· Beratung bei der Anlage und Pflege privater Gärten
· Durchführung von Gartenbegehungen und vom "Tag der offenen Gartentür"
· Fachliche Unterstützung von Gartenbauvereinen und Geschäftsführung des Kreisverbandes
· Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch den Bauhof
· Fachliche Ausbildung und Betreuung der Kreis-, Stadt- und Gemeindegärtner
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